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„Neue Selbständige“ ... Setzen Sie auf´s beste Team! |
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| Versicherungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG als „neuer Selbständiger“ besteht für- |
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| wenn sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits einer anderen Pflichtversicherung unterliegen. | |||||||||||||||||||
| Begriff „betriebliche Tätigkeit“ Dieser Begriff ist eng mit dem einkommensteuerrechtlichen verknüpft. Als Betrieb wird dabei die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit verstanden. Der Betrieb wird mit der Herstellung der entsprechenden Strukturen begründet und besteht beim Versicherten so lange, bis die wesentlichen Strukturen übertragen oder zerschlagen wurden. |
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