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Mit der Neuregelung wird der Steigerungsbetrag von 2 % auf 1,78 % abgesenkt. Diese Absenkung erfolgt in einem Übergangs-zeitraum von fünf Jahren. Für Stichtage im Jahr 2004 wird der Steigerungsbetrag 1,96 %, im Jahr 2004 1,92 %, im Jahr 2006 1,88 %, im Jahr 2007 1,84 % und im Jahr 2008 1,80 % betragen.
Im Jahr 2009 beträgt der Steigerungsbetrag dann 1,78 %. |
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