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Nachkauf von Versicherungszeiten |
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| Versicherte, die eine Schul- oder Studienausbildung hinter sich haben, können durch den entstandenen Verlust an Pflichtversicherungsmonaten (es wurde in dieser Zeit nicht gearbeitet), diese als Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung nachkaufen. | |||||||||||||||||||
| Bis zum 31.12.2003 wurden für eine mittlere Schule 16 Monate (zwei Jahre zu je acht Monaten), für eine höhere Schule 24 Monate (drei Jahre zu je acht Monaten) und für ein Studium 48 Monate (12 Semester zu je vier Monaten) gezählt. | ![]() |
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| Zukünftig können nicht nur acht Monate pro Schul- oder Studienjahr, sondern sechs Monate pro Studiensemester und 12 Monate pro Schuljahr nachgekauft werden. Sollten vor dem 30.6.1996 Schul- bzw. Studienzeiten nachgekauft worden sein, so ist es möglich, eine neuerliche Aufstockung der gekauften Zeiten um 50 % risikozuschlagsfrei durchzuführen. | |||||||||||||||||||
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