Das „Kinder-Package“ betrifft im Regelfall Frauen und beinhaltet im besonderen drei Regelungen:
Pro Kind werden drei Jahre vom Durchrechnungszeitraum abgezogen. Diese Regelung ist auch für zurückliegende Geburten anzuwenden. Das Gleiche gilt auch für Zeiten der Familienhospizkarenz. Bei Mehrlingsgeburten kommt die Reduzierung mehrfach zur Anwendung. Zu beachten ist, dass der Durchrechnungszeitraum mindestens 15 Jahre betragen muss.
Die Bemessungsgrundlage für die Zeiten der Kindererziehung (=Ausgleichszulagenrichtsatz) wird auf 150% erhöht. Dies geschieht über einen Zeitraum von 25 Jahren in Schritten zu je 2%-Punkten pro Jahr.
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