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„Hacklerregelung III“ |
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| Die „Hacklerregelung III“ oder auch Schwerarbeiterregelung wird für besondere Berufsgruppen mit erschwerten Arbeitsbedingungen (körperlich und psychisch) eingeführt. Welche Berufsgruppen in diese neue Regelung fallen werden, wird bis Ende 2006 vom Sozialminister in einer Verordnung festgelegt werden. Unter diese Regelung fallen folgende Personen: |
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| Der Steigerungsbetrag wird von 2 % auf 1,78 % stufenweise abgesenkt. Er beträgt ab 2011 1,78 %. Der Abschlag beträgt 4,2 % der Bruttopension vom jeweiligen Frühpensionsalter. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes trifft auch die „Hacklerregelung III“. Die Regelung tritt ab 1. Jänner 2007 in Kraft. | |||||||||||||||||||
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