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„Hacklerregelung II“

Ab dem 1. Jänner 2007 können Personen mit besonders langer Versicherungsdauer im Alter von 56,5 Jahren für Frauen bzw. 61,5 Jahren für Männer bei Vorliegen von 40 bzw. 45 Beitragsjahren in Pension gehen.

Männer müssen nach dem 31. Dezember 1946 und vor dem 1. Juli 1948 geboren sein.

Frauen müssen nach dem 31. Dezember 1951 und vor dem 1. Juli 1953 geboren sein.

Als Beitragsmonate gelten auch bis zu 60 Monate Ersatzzeiten der Kindererziehung sowie bis zu 30 Monate Präsenzdienst.

Der Steigerungsbetrag wird von 2 % auf 1,85 % stufenweise abgesenkt. Er beträgt im Jahr 2008 1,95 %, im Jahr 2009 1,90 %, im Jahr 2010 1,85 %. Die Abschläge betragen 4,2 % der Bruttopension pro Jahr vom jeweiligen geltenden Frühpensionsalter. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes trifft auch die „Hacklerregelung II“. Die Regelung wird für Stichtage ab 1. Juli 2008 zu Anwendung kommen.
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