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„Hacklerregelung I neu“ - eine neue Ära beginnt: |
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| Ab 1. Jänner 2004 können folgende Personen die neue Hacklerregelung I in Anspruch nehmen: Frauen, die vor dem 1. Jänner 1952 geboren sind, 480 Beitragsmonate gesammelt haben und das 55. Lebensjahr vollendet haben - bis zu 60 Ersatzmonate der Kindererziehung werden angerechnet, |
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| Männer, die vor dem 1. Jänner 1947 geboren sind, 540 Beitragsmonate gesammelt haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben - bis zu 30 Monate Präsenzdienst werden angerechnet. Der Steigerungsbetrag beträgt weiterhin 2%. Der Abschlag wird auf 4,2 % angehoben. Er wird jedoch einerseits nicht mehr vom Steigerungsbetrag, sondern von der Bruttopension berechnet und wird andererseits nicht wie bisher vom gesetzlichen Pensionsantrittsalter (65. bzw. 60. Lebensjahr), sondern vom jeweils geltenden Frühpensionsalter gerechnet. |
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| Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes trifft jedoch auch die „Hackler“. | |||||||||||||||||||
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