![]() |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
„Hacklerregelung I alt“ - nichts geht mehr! |
|||||||||||||||||||
| Nach der Rechtslage bis zum 31.12.2003 sind unter einem „Hackler/-in“ jene Personen zu verstehen, die folgende Voraussetzungen mitbringen: | |||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||
| Der Steigerungsbetrag von 2 % bleibt wie bisher aufrecht. Der Abschlag beträgt 3%-Punkte pro Jahr des vorzeitigen Antritts (maximal 10%). Der Abschlag wird vom vorläufigen Steigerungsbetrag berechnet. Jene Personen, die bis zum 31.12.2003 die Antrittsvoraussetzungen dafür erfüllen, können auch zukünftig nach diesen Bestimmungen die „Hacklerregelung I alt“ nutzen. Zu beachten ist jedoch, dass die Jahrgänge 1949 + 1950 bei Frauen bzw. 1944 + 1945 bei Männern die „Hacklerregelung I alt“ nicht mehr in Anspruch nehmen können. |
![]() |
||||||||||||||||||
ANGEBOTE HOTELS: • Hotelissimo • Wörthersee Hotel • Landgasthof • München Hotel • IMMOBILIEN • Wohnungen in Salzburg und Bayern • Kufstein Immo • Rosenheim Immo • HANDEL UND GEWERBE • Glasbau • Ladenbau • Mode • Reitstall • Beschilderung • Vinothek • Krocket • ph Wert • CNC-Frästechnik • Kühltechnik • Helicopter • Homepageproduktion • DIENSTLEISTUNG • Steuerberater • Rechtsanwalt • Planungsbüro • Werbeagentur |
|||||||||||||||||||