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Der Durchrechnungszeitraum ist jener Zeitraum, der für die Berechnung der Pensionsbemessungsgrundlage heranzuziehen ist.
Die Pensionsreform sieht eine Verlängerung dieses Durchrechnungszeitraumes von den derzeit besten 15 auch die besten 40 Versicherungsjahre vor.
Die Erhöhung erfolgt schrittweise um zwölf Monate pro Jahr und wird daher im Jahre 2028 abgeschlossen sein.
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