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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
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| Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Aufzeichnungsform. Sie ist durch die systematische Aufzeichnung aller Einnahmen und aller Ausgaben, die die unternehmerische Sphäre betreffen, gekennzeichnet. Die Gegenüberstellung dieser Einnahmen und Ausgaben ermöglicht am Ende eines Jahres die Ermittlung des sogenannten Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben oder umgekehrt. |
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| Die Aufzeichnungspflichten (Belegsammlung) des Einnahmen-Ausgaben-Rechners beschränkt sich auf die Aufzeichnung aller Geldbewegungen. Für die Gewinnermittlung zu berücksichtigen und gesondert aufzuzeichnen sind jedoch auch private Warenentnahmen und der Werteverlust des betrieblich genutzten Anlagevermögens (die sogenannte Abschreibung). |
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| Weiters sind besondere Aufzeichnungen zu führen, wenn Dienstnehmer beschäftigt werden. |
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