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Mit der Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit - sei sie nun freiberuflich oder gewerblich, um nur zwei zu nennen tritt kraft Gesetz die Pflichtversicherung ein.
Unsere Aufgabe besteht darin Sie darüber zu beraten, inwieweit gesellschaftsrechtliche und vertragliche Bestimmungen Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten haben.
Mit der Einführung der vorläufigen Beitragsgrundlage wird es immer wichtiger bei der Erstellung des Jahresabschlusses auch die sozialversicherungsrechtliche Komponente mit zu berücksichtigen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
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